IT-Recht, Internetrecht, Exportkontrollrecht
Seit Jahrzehnten ist die Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP im amerikanischen und internationalen IT-Recht tätig. Ihre Partner haben Bücher und Kapitel über IT-Recht in namhaften Werken in den USA und Deutschland verfasst. Ein Partner wirkte langzeitig als US-Korrespondent der Fachzeitschaft Computer & Recht. Beispielsmandate kommen von Herstellern, Distributoren, Systemhäusern, Webagenturen und Content-Lieferanten:
Software-Vertragsrecht
- Verträge für deutsche Steuerungssoftware in japanischen, dann koreanischen LCD-Fabriken.
- Verträge für irische Flugbuchungssoftware in weltweitem Netzwerk.
- Verträge für deutsche GPS-Software mit kanadischem Vertriebslizenznehmer und bösennotierten Investor.
- Vertriebs-, Verbraucher- und Endkundenlizenzen für Wall Street Software, Gelddrucksteuerprogramme und zahlreiche andere Software aus Europa und USA.
IP-Recht
- Markenanmeldung und Verletzungsangelegenheiten.
- Trade Secret und Geschäftsgeheimnisrecht.
- Quellkodeauswertung für Urheberrechtsanmeldungen.
- Urheberschutz im Spannungsfeld zu Diffamierung in Werbung und Internet.
- Marken im Verhältnis zu Cyber-Squatting und Domainrecht.
- Beschaffung von IP-Rechten an Content und Modulen für Webseiten, Portalen und anderen Medien und Umsetzung beim vertrags- und gesetzesgerechten Einsatz.
- Internetpräsenzen und -streitigkeiten unter Konkurrenten.
Geschäftsanbahnung
- Vertraulichkeitsvereinbarung: Non-Disclosure und Confidentiality Agreements.
- Wettbewerbsverbote: Non-Competition Agreements.
- Umgehungsverbote: Non-Circumvention Agreements.
M&A und Gesellschaftsrecht
- Due Diligence in Software- und Hardwareverträgen.
- Merger, Reverse Merger und Joint Venture.
- Private Placement mit nicht-börsennotierten Investoren.
- Gründung und Wartung von US-Tochtergesellschaften.
- Gründung und Wartung von Tochtergesellschaften in steuer- und IP-günstigen Staaten.
Internetrecht seit 1995
- Rechtliche Begleitung von Internet-Shops und Portalen.
- Domainrecht.
- Verleumung, Rufmord und Meinungsfreiheit: Libel, Slander, First Amendment.
- Begleitende Beratung bei amerikanischen AGB und Datenschutz/Privacy.
- Outsourcing.
- Projektverträge.
- Personalverträge.
Exportkontrollen
- Unsere englische Darstellung zum Ausfuhrkontrollrecht enthält zahlreiche Details.
- Die Kanzlei zählt zu den führenden Beratern seit 1985 im amerikanischen Exportkontrollrecht für Fortune 500-Unternehmen sowie Konzernen aus Europa und Asien.
- Ausfuhrgenehmigungen, Wiederausfuhrgenehmigungen und Auseinandersetzungen mit den Ministerien sowie Mitarbeiter- und Compliance-Schulungen im In- und Ausland stellen nur einen kleinen Ausschnitt unserer Tätigkeit dar.
Unterstützt werden die im IT-Recht tätigen Rechtsanwälte dieser amerikanischen Kanzlei von ihrer Litigation-Abteilung mit ihrer Erfahrung in der amerikanischen Prozessführung bis zum Supreme Court in Washington. Umgekehrt ist die IT-Erfahrung im Prozess der e-Discovery unverzichtbar.
Seit Jahrzehnten schätzen unsere Mandanten hoch an, dass sie bei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP davon ausgehen können, dass die Anwälte technische Systeme verstehen und der Mandant keine hohen Kosten auf die Schulung der Rechtsanwälte vergeuden muss. Der deutschsprachige Partner, Attorney at Law und Rechtsanwalt Clemens Kochinke, MCL, ist bis zum Supreme Court zugelassen.

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